Kurz zusammengefasst: Eine professionelle Büroreinigung umfasst fünf Kernbereiche — Sanitär, Arbeitsplätze, Böden, Küche und Müll. Was im Einzelfall enthalten ist, regelt das Leistungsverzeichnis. Genau dort entstehen die meisten Missverständnisse zwischen Unternehmen und Reinigungspartner. Diese Checkliste zeigt, was als Standard gilt, was Sonderleistung ist und worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten.
Ein sauberes Büro ist mehr als geleerte Mülleimer — es ist Visitenkarte gegenüber Kunden und Bewerbern und Grundlage für die Gesundheit Ihres Teams. Trotzdem bedeutet „sauber“ bei einem Anbieter etwas anderes als beim nächsten. Genau diese Lücke führt im B2B-Alltag zu Reklamationen und Anbieterwechseln, die niemand braucht. Wir zeigen, was zum echten B2B-Standard gehört — und warum 35+ Berliner Unternehmen auf ein Modell setzen, das Missverständnisse durch klare Struktur ersetzt.
Warum „Büroreinigung“ kein klar definierter Standard ist
Der Begriff „Büroreinigung“ wird in der Branche sehr unterschiedlich verwendet. Eine kleine Einzelkraft kalkuliert oft anders als ein etabliertes Reinigungsunternehmen, ein bundesweiter Facility-Konzern wieder anders. Was bei der einen Firma „Standard“ ist, ist bei der nächsten Zusatzleistung — und umgekehrt.
In der Praxis führt das zum typischen Muster: Ein Unternehmen vergleicht nur den Preis, unterschreibt beim Günstigsten und stellt nach drei Monaten fest, dass Glasflächen, Türgriffe oder die Mikrowelle nicht enthalten sind. Der Streit über „dachten wir, ist dabei“ beginnt. Die einzige verlässliche Methode dagegen: ein schriftliches Leistungsverzeichnis — und ein klarer Blick auf den B2B-Standard.
Wir reinigen keine Wohnungen, keine OP-Säle und keine Praxen. Diese radikale Spezialisierung ist unser Qualitäts-Garant: nur B2B-Büros in Berlin, seit 2023. Heute vertrauen uns 35+ Berliner Unternehmen mit 25.000+ m² Bürofläche — durchgehend 5,0★ bei Google aus 24 Bewertungen.
Die fünf Kernbereiche einer professionellen Büroreinigung
1. Sanitärbereiche
Sanitärräume sind hygienisch der kritischste Bereich und werden bei jedem Reinigungstermin angefasst. Zum Standardumfang gehören:
- WCs, Urinale und Sitze (innen und außen) reinigen und desinfizieren
- Waschbecken, Armaturen und Spiegel reinigen
- Seifenspender, Papierhandtuchspender und Toilettenpapier auffüllen
- Bodenfliesen wischen, Mülleimer leeren
- Türgriffe und Lichtschalter hygienisch reinigen (Desinfektion gemäß Hygieneplan oder Leistungsverzeichnis)
Wichtig: Eine professionelle Reinigungsfirma arbeitet mit getrennten Reinigungsmitteln und Tüchern für Sanitär- und Büroflächen — typisch über ein Farb-Code-System (rote Tücher für WC-Bereiche, andere Farben für übrige Flächen). Diese Trennung sollte im Leistungsverzeichnis explizit benannt sein.
Hygiene-Hinweis für Arbeitgeber: Die Arbeitsstättenregel ASR A4.1 verlangt, dass Sanitärräume „regelmäßig gereinigt“ werden. Bei normaler Büronutzung heißt das in der Praxis: Sanitär gehört in jeden Reinigungstermin, nicht in den Wochenrhythmus. Wenn ein Angebot hier spart, spart es an der falschen Stelle.
2. Arbeitsplätze, Besprechungsräume und Verkehrsflächen
Arbeitsplätze, Tastaturen, Telefone und Empfangsbereiche sind häufig berührte Kontaktflächen. Sie gehören — anders als oft angenommen — in jeden Reinigungstermin, nicht in einen Wochenrhythmus:
- Schreibtischoberflächen feucht abwischen, soweit die Fläche freigeräumt ist
- Telefone und Telefonhörer hygienisch reinigen
- Türgriffe, Lichtschalter und Aufzug-Knöpfe hygienisch reinigen
- Tische in Besprechungsräumen und Küche abwischen, Stühle ausrichten
Seltener, aber ebenso fest terminiert: Bildschirme, Drucker und Schreibtischlampen entstauben sowie Kabelkanäle und Rollcontainer — typischerweise einmal pro Woche. Aktenschränke und Regale werden üblicherweise alle zwei Wochen abgestaubt.
Meetingräume, Empfangsbereiche und Verkehrsflächen werden je nach Nutzung in denselben Plan aufgenommen. Gerade der Empfang ist die erste Fläche, die Kunden sehen — er gehört in den täglichen Standard. Persönliche Gegenstände, Akten und Dokumente werden aus Datenschutz- und Haftungsgründen nicht angefasst. Genau deshalb steht in einem guten Leistungsverzeichnis die Bedingung „soweit freigeräumt“ — und für dauerhaft belegte Schreibtische wird stattdessen ein fester Wochentag vereinbart.
3. Böden
Bodenpflege macht 30–40 % der Reinigungszeit aus und unterscheidet sich stark nach Belag. Hartböden (Linoleum, PVC, Fliesen, Parkett) werden täglich oder mehrmals wöchentlich mit Mikrofaser-Mopp gewischt; geöltes Parkett braucht Spezialpflege. Einmal bis zweimal jährlich Grundreinigung mit Maschinen-Einsatz. Teppichböden werden je nach Frequenz gesaugt (typisch 2–3× wöchentlich) und einmal jährlich mit Sprühextraktion tiefengereinigt (separate Position). Bei Mischböden lohnt sich eine Aufschlüsselung im Leistungsverzeichnis.
4. Küche und Sozialräume
Teeküchen sind nach Sanitär der zweitkritischste Hygienebereich — und werden in der Praxis oft am dürftigsten gereinigt. Zum Standard gehört:
- Spüle, Armatur, Arbeitsfläche und Pausenraum-Tische reinigen
- Kaffeemaschinen-Außenflächen reinigen (innen ist Aufgabe der Nutzer)
- Mikrowelle außen reinigen; Innenreinigung nur, wenn leer und im Leistungsverzeichnis vereinbart
- Kühlschrank außen abwischen (innen nur bei explizitem Auftrag)
- Geschirrspüler abwischen, Müllbehälter leeren, Boden wischen
Faustregel: Reinigung übernimmt die Flächenhygiene, das Team behält Geschirr- und Hauswirtschafts-Aufgaben.
5. Müll und Recycling
Papierkörbe und Mülleimer in allen Bereichen leeren, Müllbeutel ersetzen, Recycling getrennt (Papier, Verpackung, Restmüll, ggf. Biomüll), Sammelstellen reinigen. Tipp: Recycling-Disziplin steht und fällt mit der Hygiene der Sammelbehälter — wer einen sauberen Recycling-Bereich anbietet, hat erfahrungsgemäß auch eine bessere Trennquote im Team.
Was zur Unterhaltsreinigung gehört (Standardumfang)
Wichtig ist die Unterscheidung zweier Ebenen: Wie oft das Team kommt ist die eine Frage — was bei jedem dieser Termine passiert die andere. Die meisten Positionen gehören in jeden Termin, nur wenige sind echte Wochen- oder Monatsaufgaben:
- Bei jedem Termin: Sanitär komplett, Küche und Sozialräume komplett, Müll leeren, Böden wischen oder saugen, Türgriffe und Empfang hygienisch reinigen, Schreibtische und Arbeitsflächen (soweit freigeräumt) inklusive Telefone, Tische in Besprechungsräumen und Küche
- Wöchentlich: Technik entstauben (Bildschirme, Drucker, Schreibtischlampen), Kabelkanäle und Rollcontainer, Stühle und Polstermöbel
- Alle 2–4 Wochen: Aktenschränke und Regale außen abstauben, Heizkörper, Fensterbänke und Sockelleisten gründlich, Türen, Türrahmen und Schrankoberflächen
Wie oft Ihr Büro insgesamt gereinigt werden sollte, hängt von Mitarbeiteranzahl, Branche und Frequentierung ab — Details haben wir in unserem Frequenz-Guide für Berliner Büros zusammengefasst. Was der Fachbegriff selbst bedeutet und wie er sich von Grund- und Sonderreinigung unterscheidet, erklären wir unter Was ist Unterhaltsreinigung?
Diese Checkliste als PDF. Zwei Seiten zum Ausdrucken und Abhaken: der komplette Standardumfang nach Frequenz, die Sonderleistungen mit eigener Kalkulation und die Trennung zwischen dem, was ins Leistungsverzeichnis gehört, und dem, was der Vertrag regelt. Zum Abgleich mit jedem Angebot.
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Was nicht zur Unterhaltsreinigung gehört (Sonderleistungen)
Folgende Positionen sind in der Regel separate Leistungen mit eigener Kalkulation — und gehören nicht in das monatliche Reinigungsbudget:
| Sonderleistung | Frequenz typisch | Kalkulation |
|---|---|---|
| Grundreinigung | 1–2× jährlich | Eigenes Angebot, deutlich aufwendiger als laufende Reinigung |
| Fensterreinigung außen | 1–4× jährlich | Eigenes Angebot nach Glasfläche, Zugänglichkeit und Aufwand |
| Glasflächen innen (Trennwände, Türen) | 1–4× jährlich oder als Add-on | Separate Position nach Umfang und Aufwand |
| Teppich-Tiefenreinigung | 1× jährlich | Sprühextraktion, eigener Aufwand |
| Polsterreinigung | nach Bedarf | Auf Anfrage |
| Bauschluss- oder Sonderreinigung | einmalig (Umzug, Renovierung) | Projekt-Kalkulation |
Eine seriöse Reinigungsfirma macht diese Trennung transparent und überrascht Sie nicht mit Nachträgen. Wenn ein Angebot „alles inklusive“ verspricht, lohnt sich ein zweiter Blick ins Kleingedruckte.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört — und was in den Vertrag
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die Anlage zum Reinigungsvertrag. Es beschreibt die Leistung — Fläche für Fläche, Aufgabe für Aufgabe. Ein belastbares LV klärt diese fünf Punkte:
- Bereich und Fläche — Raum für Raum, mit Bodenart und Größe
- Leistungsart je Bereich — welche Arbeit dort konkret erbracht wird
- Zyklus je Position — Tagesraster Mo–Sa plus Klartext: werktäglich, 2× pro Woche, alle 2 Wochen, nach Bedarf
- Material und Verfahren — wer stellt Reinigungsmittel, Geräte, Wasser und Strom, und welche Mittel vorgeschrieben sind
- Hinweise und Ausschlüsse — was ausdrücklich nicht enthalten ist
Vier weitere Punkte gehören nicht ins Leistungsverzeichnis, müssen aber genauso schriftlich stehen — sie regeln nicht die Leistung, sondern die Zusammenarbeit:
- Qualitätskontrolle — in welchem Rhythmus kontrolliert wird und wie das dokumentiert ist
- Reklamation — an wen ein Mangel gemeldet wird und welche Frist zur Nachbesserung gilt
- Feiertage, Ausfälle, Vertretung — was gilt, wenn ein Reinigungstermin ausfällt
- Schlüssel, Haftung, Versicherung — die Übergabe wird protokolliert, die Haftung im Vertrag geregelt
Wer beides vermischt, bekommt am Ende keins von beidem verbindlich. Ein Reinigungsservice, der ohne LV oder mit vagen Sätzen arbeitet, schiebt das Risiko vollständig auf Sie ab. Drehen Sie das um: Erst LV, dann Vertrag. Bei uns hat sich ein 4-wöchiger Pilotmonat bewährt, in dem das LV gemeinsam justiert wird. Erst danach gehen wir in den Regelvertrag.
Häufige Fragen
Was kostet eine Büroreinigung in Berlin?
Etablierte Berliner Reinigungsunternehmen kalkulieren in der Regel mit einem Stundensatz von rund 30–35 €/Std. Die konkrete monatliche Summe hängt von Bürogröße, Frequenz und Sonderleistungen ab. Details zur Preisbildung finden Sie in unserem Kosten-Guide für Büroreinigung in Berlin.
Wie oft werden Schreibtische gereinigt?
Bei jedem Reinigungstermin — nicht einmal pro Woche. Voraussetzung ist, dass die Oberfläche freigeräumt ist: Akten, Unterlagen und persönliche Gegenstände werden aus Datenschutz- und Haftungsgründen nicht bewegt. Wo Tische dauerhaft belegt sind, wird im Leistungsverzeichnis stattdessen ein fester Wochentag vereinbart, an dem die Flächen freigemacht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung mit definierter Frequenz und hält den hygienischen Zustand stabil. Grundreinigung ist eine intensive Einmal-Aktion mit Maschinen-Einsatz und Tiefenreinigung von Böden und Möbel-Innenflächen — typisch 1–2× jährlich oder bei Übernahme eines neuen Objekts. Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Begriffe samt Sonderreinigung finden Sie unter Was ist Unterhaltsreinigung?
Werden Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial gestellt?
Bei den meisten etablierten Reinigungsunternehmen gehören die professionellen Reinigungsmittel und Geräte zum Service — wer was stellt, wird im Leistungsverzeichnis festgehalten. Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier, Papierhandtücher und Seife ist eine eigene Frage: Entweder liefert der Reinigungsdienst auf Kostenbasis, oder das Unternehmen besorgt selbst. Klären Sie diese Lieferfrage ausdrücklich im Vertrag.
Wie schnell kann eine professionelle Reinigungsfirma starten?
Realistisch nach Vertragsunterzeichnung in 1–3 Wochen. Es muss ein Objekt-Check vor Ort stattfinden, das Team eingeteilt, ein Schlüssel- und Alarm-Übergabeprozess vereinbart und das Leistungsverzeichnis final abgestimmt werden. Bei sehr kurzfristigen Starts sollten Einarbeitung und Objektbriefing besonders sauber geklärt werden.
Holen Sie sich Klarheit: Der Berliner Büro-Check. Wir kommen kostenlos und unverbindlich zu Ihnen, analysieren vor Ort Ihre Flächen und erstellen ein Leistungsverzeichnis, das wirklich zu Ihrem Budget und Anspruch passt. Mit anschließendem 4-Wochen-Pilotmonat ohne Risiko.
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